Kinder haben Rechte. Mit der UN-Kinderrechtskonvention ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag entstanden, den 191 Staaten unterschrieben haben. Der Vertrag definiert Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit individuellen Rechten. In Auszügen - und zusammenfassend wiedergegeben - steht dort folgendes: Die Eltern haben die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen und dabei die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes zu berücksichtigen. Die elterliche Sorge kann an andere Personen übertragen werden. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung - körperliche Bestrafungen und seelische Verletzungen sind nicht zulässig. Die Würde und Rechte des Kindes sind zu wahren. Ebenso haben Kinder das Recht auf Bildung bzw. auf Förderung ihrer Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 20. Nov. 1989.Vollversammlung der Vereinten Nationen)
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(2) Auszug aus dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz zur Familientagespflege
§ 23 Tagespflege
(1) Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann auch eine Person vermittelt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten betreut (Tagespflegeperson).
(2) Die Tagespflegeperson und der Personensorgeberechtigte sollen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Sie haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Tagespflege.
(3) Wird eine geeignete Tagespflegeperson vermittelt und ist die Förderung des Kindes in der Tagespflege für sein Wohl geeignet und erforderlich, so sollen dieser Person die entstehenden Aufwendungen einschliesslich der Kosten der Erziehung ersetzt werden.
Glückliche Mütter haben glückliche Kinder
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